Die Aufgabe des Insolvenzverwalters besteht in der Vertretung des Schuldners und bei fortgesetzter Tätigkeit in der Führung und Führung des Geschäftsbetriebs. Obwohl er in dieser Funktion nur vom Insolvenzrichter ernannt wird, sind das Wissen, die Erfahrung und das Verständnis des Unternehmers für juristische Dienstleistungen wertvoll, beispielsweise für präventive Beratung im Zusammenhang mit Insolvenz oder Vergleichen vor der Insolvenz, Verwaltung von Schulden, Forderungen und Vermögenswerten.
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