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Erbrecht

Erbrecht

Was ist Erbrecht?

Das Erbrecht ist eine Reihe von Rechtsvorschriften, die im Falle des Todes einer Person – des Erblassers – die Übertragung seines Vermögens (d. h. seiner subjektiven Rechte und Pflichten) auf andere Personen, d. h. ihre Nachfolger. Ein Anwalt für Erbrecht und Sachenrechtsfragen kann Ihnen bei der Bewältigung der oft sehr komplexen Prozesse einer Erbschaft behilflich sein.

Die Vererbung von Eigentum wird durch das Erbschaftsgesetz geregelt, das die Regeln regelt nach denen das Gericht, andere Organe und bevollmächtigte Personen in Erbangelegenheiten handeln. Erben kann jede natürliche Person und jede Person ist erbberechtigt, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Wer hat das Erbrecht?

Nachfolger des Erblassers ist der Erbe, d. h. derjenige, der mit seinem Tod das Erbrecht erlangte. Für den Fall, dass der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, erben ihn aufgrund des Gesetzes seine gesetzlichen Erben gemäß der Reihenfolge der Erbfolge, weshalb wir zwischen gesetzlichen und testamentarischen Erben unterscheiden.

Vereinbarung über Lebens- und Sterbegeld

Lebenslange Unterhaltsverträge und lebenslange Unterhaltsverträge werden in Kroatien häufig missbraucht, da Unterhaltsanbieter die Unterhaltsempfänger häufig nicht vertragsgemäß betreuen und im Gegenzug in der Regel Immobilien vom Unterhaltsempfänger erhalten. Von diesem Vertrag profitieren häufig nicht miteinander verwandte Personen, und nach dem Tod des Erblassers kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten zwischen der Familie und dem Unterhaltsgeber.

Daher wird älteren Menschen empfohlen, ihr Vermögen zu Lebzeiten so aufzuteilen, wie sie es möchten, am besten mit einem Vertrag über die Abtretung und Verteilung des Vermögens. Es ist wichtig zu betonen, dass der Vertrag abgeschlossen werden muss, während die Person noch voll vernunftfähig ist, und dass es möglich ist, das Recht auf lebenslanges Wohnen zugunsten des Erblassers sowie das Verbot der Veräußerung und Belastung von Grundstücken abzuschließen Anwesen.

  Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Nino Ćosić:

  • Ausarbeitung eines Vertrags über lebenslangen und lebenslangen Unterhalt;
  • Erstellung privater Testamente;
  • Gestaltung von erbrechtlichen Verträgen und Schenkungsverträgen;
  • Erstellung von Dokumenten im Bereich des Erbrechts (z. B. Verträge über die Übertragung und Verteilung von Vermögenswerten zu Lebzeiten);
  • Einleitung eines Nachlassverfahrens im Namen des Erben vor der zuständigen in- und ausländischen Behörde;
  • Erhebung von Daten über das Vermögen des Verstorbenen innerhalb und außerhalb der Republik Kroatien;
  • Vertretung im Nachlassverfahren.</ a>li>
Erfolg ist einfach: Tun Sie das Richtige auf die richtige Weise zur richtigen Zeit.
Wählen Sie die Anwaltskanzlei Nino Ćosić als Lösung für Ihre Rechtsprobleme!